Drucksache Gemeinden - 25/153/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Energetische Umrüstung der Straßenbeleuchtung Leopoldshagen
hier : Grundsatzbeschluss, Bereitstellung von Haushaltsmitteln,
Wahl der Vergabeverfahren, Antrag auf Zuwendungen,
Ermächtigung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung der Gemeindevertretung Leopoldshagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Leopoldshagen
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Entscheidung
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19.11.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Leopoldshagen plant die energetische Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde. Die soll aus wirtschaftlichen, energetischen und Klimaschutzgründen erfolgen.
Als Gesamtkosten (Planungs- und Bauleistungen) der Maßnahme werden ca. 250.000 € eingeschätzt.
Für die Durchführung der geplanten Maßnahme (abhängig von der Sicherstellung der Finanzierung und Gewährung von Zuwendungen) wird ein Zeitraum von 3./4. Quartal 2026 (Planung) bis 4. Quartal 2027 (Fertigstellung) als realistisch eingeschätzt.
Die entsprechenden finanziellen Mittel sind in den Haushalt der Gemeinde einzustellen.
Für die Vergabe der Planungsleistungen ist ein förmliches Ausschreibungsverfahren, welches durch die Vergabestelle des Amtes „Am Stettiner Haff“ durchgeführt wird, erforderlich.
Als Verfahren kommt hier, gemäß Vergabevorschriften und Wertgrenzen, ein beschränktes Verfahren zur Anwendung.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden nach erfolgter Ausschreibung ermächtigt, den Honorarvertrag zu unterzeichnen.
In der Planungsphase sind die für eine Beantragung von Zuwendungen erforderlichen Parameter zu prüfen und auf Grundlage des anzuwendenden Förderprogramms die entsprechenden Unterlagen zu erstellen.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, einen entsprechenden Antrag auf Zuwendungen aus adäquaten Programmen zu stellen.
Für die bauliche Durchführung der Maßnahme ist – nach Sicherung der Finanzierung und der Gewährung einer Zuwendung - die Ausschreibung von Bauleistungen über ein förmliches Verfahren erforderlich. Als Verfahren kommt hier, gemäß Vergabevorschriften und Wertgrenzen, ein beschränktes Verfahren zur Anwendung (u. U. ein offenes Verfahren; abhängig von Forderungen des Zuwendungsgebers). Dieses ist ebenfalls durch die Vergabestelle des Amtes durchzuführen.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, die Aufträge für die Bauleistungen zu unterzeichnen.
Die Gemeindevertretung Leopoldshagen wird über die Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren unterrichtet.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt grundsätzlich die Realisierung der Maßnahme “Energetische Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Leopoldshagen“.
Es werden/wird
- die entsprechenden Haushaltsmittel in die Haushaltsplanung eingestellt
- für die Vergabe von Planungsleistungen ein förmliches Vergabeverfahren (beschränktes Verfahren) durchgeführt
- ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung gestellt
- bei gesicherter Finanzierung und Gewährung einer Zuwendung wird für die Ausschreibung der Bauleistungen ein förmliches Vergabeverfahren (Form abhängig von der Forderung des Zuwendungsempfängers, beschränkt oder offen) durchgeführt.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, die Ver- bzw. Aufträge zu unterzeichnen.
Die Gemeindevertretung wird über die Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren unterrichtet.
