Drucksache Gemeinden - 25/151/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Leopoldshagen
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Entscheidung
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19.11.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung der Gemeindevertretung Leopoldshagen
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Vorberatung
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für das Feuerwehrgerätehaus in Leopoldshagen hat die Jagdgenossenschaft Leopoldshagen 1.000,00 € gespendet.
Frau Hannelore Quade aus Leopoldshagen spendete 300,00 € zur finanziellen Unterstützung eines gemeindlichen Höhepunktes.
Weiterhin spendete die Bundeswehr für die Kleine Grundschule auf dem Lande Leopoldshaben 400,00 €.
