Drucksache Gemeinden - 25/179/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Adler Apotheke Ueckermünde hat für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Dorffestes 2025 der Gemeinde Luckow eine Spende in Höhe von 100,00 € und das Bestattungshaus Dohnke aus Ueckermünde in Höhe von 100,00 € eingezahlt.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt, die Spenden in Höhe von 200,00 € von der Adler Apotheke Ueckermünde und dem Bestattungshaus Dohnke aus Ueckermünde anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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