Drucksache Gemeinden - 25/178/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 21.07.2025 hat die Gemeindevertretung Luckow beschlossen, Rechtsmittel gegen die erteilte Baugenehmigung „Umnutzung einer Liegenschaft in eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete“ einzulegen.

Hierzu wurde die Rechtsanwaltskanzlei Kopp, Kirchhof & Partner vollmächtig, die gemeindlichen Interessen vor dem Verwaltungsgericht zu vertreten.

Hierfür sind finanzielle Mittel erforderlich, die im genehmigten Haushaltsplan der Gemeinde nicht berücksichtigt waren. Es wird eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich.

 

Für die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll folgendes SK Deckung dienen:

61.20.10.00 (Sonstige allg. Finanzwirtschaft)  57722000 (Zinsen) (USK 57722.40000).

Geplant waren hier 27.000 € für das Jahr 2025.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow beschließt die außerplanmäßigen Ausgabe zu genehmigen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

X

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

61.20.10.00

57722.40000

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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