Drucksache Gemeinden - 25/177/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung der Gemeinde Luckow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ vom 28.11.2022 bleibt bestehen.

 

Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt für 2026 als 3. Änderung zur Satzung vom 28.11.2022 den neuen Gebührensatz von 8,57 Euro je Gebühreneinheit,

 

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Warsin in Höhe von 9,03 Euro/ha,

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Rieth Stiege in Höhe von 5,29 Euro/ha und

für Flächen im Einzugsgebiert Deich Rieth Stiege in Höhe von 10,00 Euro/ha.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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