Drucksache Gemeinden - 25/177/18
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Luckow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Uecker-Haffküste"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Diana Schlumm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Luckow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Luckow
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Entscheidung
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20.11.2025
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Sachverhalt
Die Satzung der Gemeinde Luckow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ vom 28.11.2022 bleibt bestehen.
Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Luckow beschließt für 2026 als 3. Änderung zur Satzung vom 28.11.2022 den neuen Gebührensatz von 8,57 Euro je Gebühreneinheit,
für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Warsin in Höhe von 9,03 Euro/ha,
für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Rieth Stiege in Höhe von 5,29 Euro/ha und
für Flächen im Einzugsgebiert Deich Rieth Stiege in Höhe von 10,00 Euro/ha.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,5 kB
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