Drucksache Gemeinden - 25/127/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 30.07.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt für 2026 als 5. Änderung zur Satzung vom 30.07.2020 den neuen Gebührensatz

 

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Uecker-Haffküste“ in Höhe von 5,70 Euro/GE,

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Mittlere Uecker-Randow“ in Höhe von 6,64 Euro/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Hintersee in Höhe von 65,09 Euro/ha.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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