Drucksache Gemeinden - 25/155/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 25.02.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt für das Haushaltsjahr 2026 die Anlage Gebührenkalkulation in Form der 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Uecker-Haffküste“, „Landgraben“ und „Untere Peene“.

 

Für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Uecker-Haffküste“ in Höhe von       8,64 Euro/GE

Für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Landgraben“ in Höhe von               10,34 Euro/GE

Für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Untere Peene“ in Höhe von             9,29 Euro/GE

Für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerks Leopoldshagen                           30,63 Euro/ha

Für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerks Zarow                                          18,00 Euro/ha

Für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerks Landgraben                                   2,45 Euro/ha

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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