Drucksache Gemeinden - 20/028/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Mönkebude beabsichtigt ab dem 01.01.2021 den Hafen und Tourismus-

bereich neu zu gestalten.

Gemäß § 4 Abs. 1 KStG sind alle Einrichtungen einer Kommune, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der Kommune herausheben, als Betrieb der gewerblichen Art zu führen.

   

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Mönkebude beschließt den Hafen und Tourismusbereich ab dem 01.01.2021 als Betrieb der gewerblichen Art zu führen.  

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes ist zwingend erforderlich.   

 

 

 

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Anlagen

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