Drucksache Gemeinden - 25/161/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundhafter Ausbau Eggesiner Straße
Hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln 2026/2027; Antrag auf Zuwendung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz der Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Vorberatung
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14.10.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Entscheidung
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16.10.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Vogelsang- Warsin stellte für den grundhaften Ausbau der Eggesiner Straße 1. BA mit Datum vom 24.10.2024 beim Landkreis Vorpommern- Greifswald einen Antrag auf Zuwendung aus der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL).
Die Gesamtausgaben für die Maßnahmen gemäß Antrag betrugen zum Zeitpunkt der Antragstellung insgesamt 422.697,95 € (2025 – 200.475,72 €/2026 – 222.222.22 €). Die beantragte Förderung betrug insgesamt 380.428,15 € (2025 - 180.428,15 €/2026 – 200.000,00 €).
Dem Antrag konnte aufgrund der Überzeichnung des Programms nicht entsprochen werden.
Für die neue Förderperiode 2026/2027 ist es möglich, einen neuerlichen Antrag auf Zuwendung zu stellen. Hierfür ist die erneute Einstellung der entsprechenden Mittel in den Haushaltplan der Gemeinde erforderlich. Die Durchführung der Maßnahme wird für das Jahr 2027 geplant. Ein entsprechender Antrag zur Förderung aus der ILERL ist bis zum 31.08.2026 zu stellen.
Es wird vorgeschlagen, für den erneuten Antrag die finanziellen Bedarfe der Kostenschätzung aus dem Antrag vom 24.10.2024 zugrunde zu legen.
Bei Gewährung der Zuwendung ist für die Vergabe der Bauleistungen ein Vergabeverfahren erforderlich. Entsprechend der geltenden Vergabevorschriften wird der Gemeinde Vogelsang- Warsin empfohlen, ein beschränktes Verfahren durchzuführen. Die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahren werden der Gemeindevertretung mitgeteilt.
Der Gemeindevertretung Vogelsang- Warsin wird zur Fristwahrung der Bindefristen nach erfolgter Submission zur Ausschreibung der Bauleistungen empfohlen, den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, die entsprechenden Aufträge zu unterzeichnen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Vogelsang- Warsin beschließt, einen erneuten Antrag auf eine Zuwendung aus der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL) für die Maßnahme „Grundhafter Ausbau der Eggesiner Straße 1. BA“ zu stellen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in die Haushaltsplanung 2026/2027 eingestellt.
Im Fall der Gewährung einer Zuwendung wird für die Vergabe der Bauleistungen ein beschränktes Vergabeverfahren entsprechend der geltenden Vergabevorschriften durchgeführt.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, nach erfolgter Submission und Prüfung der Angebote den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu unterzeichnen.
Die Gemeindevertretung ist über das Ergebnis der Ausschreibung zu unterrichten.
