Drucksache Stadt Eggesin - 25/451/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur Mitfinanzierung eines kulturellen Beitrages anlässlich der 58. Randow-Festtage wurden mit dem Bauunternehmen René Jacobi aus Torgelow (150,00 €) sowie mit dem Maler- und Lackiermeister Björn Köllner aus Meiersberg (200,00 €) Sponsoringverträge abgeschlossen. Weiterhin haben die Pension Bartelt 100,00 € und Herr Gehard Tewis 100,00 € gespendet.

 

Ebenso wurde von diversen Spendern für die Heimatstube Eggesin ein Betrag von 150,00 € eingezahlt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, die Spenden und Sponsoringleistungen in Höhe von insgesamt 700,00 €[i] von den oben Genannten anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

    


 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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