Drucksache Stadt Eggesin - 25/451/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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25.09.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Zur Mitfinanzierung eines kulturellen Beitrages anlässlich der 58. Randow-Festtage wurden mit dem Bauunternehmen René Jacobi aus Torgelow (150,00 €) sowie mit dem Maler- und Lackiermeister Björn Köllner aus Meiersberg (200,00 €) Sponsoringverträge abgeschlossen. Weiterhin haben die Pension Bartelt 100,00 € und Herr Gehard Tewis 100,00 € gespendet.
Ebenso wurde von diversen Spendern für die Heimatstube Eggesin ein Betrag von 150,00 € eingezahlt.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, die Spenden und Sponsoringleistungen in Höhe von insgesamt 700,00 €[i] von den oben Genannten anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.
