Drucksache Stadt Eggesin - 25/441/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahme "Grundhafter Ausbau Gartenweg Hoppenwalde"
hier : Antragstellung 2026; Einstellung erforderliche Haushaltsmittel; Wahl der Vergabeart, Ermächtigung der Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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08.09.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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25.09.2025
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Sachverhalt
Die Stadt Eggesin stellte für den grundhaften Ausbau des Gartenweges in Hoppenwalde mit Datum vom 17.10.2024 beim Landkreis Vorpommern-Greifswald einen Antrag auf Zuwendung aus der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL).
Die Gesamtausgaben für die Maßnahmen gemäß Antrag betrugen zum Zeitpunkt der Antragstellung insgesamt 386.748,62 € (2025 – 166.666,67 €/2026 – 220.081,95 €). Die beantragte Förderung betrug insgesamt 348.073,76 € (2025 – 150.000,00 €/2026 – 198.073,76 €).
Dem Antrag konnte aufgrund der Überzeichnung des Programms nicht entsprochen werden.
Für die neue Förderperiode 2026/2027 ist es möglich, einen neuerlichen Antrag auf Zuwendung zu stellen. Hierfür ist die erneute Einstellung der entsprechenden Mittel in den Haushaltplan der Stadt Eggesin erforderlich. Die Durchführung der Maßnahme kann für das Jahr 2027 vorgesehen werden. Ein entsprechender Antrag zur Förderung aus der ILERL ist im Jahr 2026 bis zum 31.08.2026 zu stellen.
Es wird vorgeschlagen, für den erneuten Antrag die finanziellen Bedarfe der Kostenschätzung aus dem Antrag vom 17.10.2024 zugrunde zu legen.
Bei Gewährung der Zuwendung ist für die Vergabe der Bauleistungen ein Vergabeverfahren erforderlich. Entsprechend der geltenden Vergabevorschriften wird der Stadtvertretung Eggesin empfohlen, ein beschränktes Verfahren durchzuführen. Die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahren werden der Stadtvertretung Eggesin mitgeteilt.
Zur Fristwahrung der Bindefristen nach erfolgter Submission zur Ausschreibung der Bauleistungen wird empfohlen, die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihren Stellvertreter zu ermächtigen, die entsprechenden Aufträge zu unterzeichnen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, einen erneuten Antrag auf eine Zuwendung aus der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL) für die Maßnahme „Grundhafter Ausbau Gartenweg Hoppenwalde“ zu stellen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in die Haushaltsplanung 2026/2027 eingestellt.
Im Fall der Gewährung einer Zuwendung wird für die Vergabe der Bauleistungen ein beschränktes Vergabeverfahren entsprechend der geltenden Vergabevorschriften durchgeführt.
Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, nach erfolgter Submission und Prüfung der Angebote den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu unterzeichnen.
Die Stadtvertretung ist über das Ergebnis der Ausschreibung zu unterrichten.
