Drucksache Stadt Eggesin - 25/439/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Drucksache Nr. 55/16 wurde durch die Stadtvertretung beschlossen, dass eine jährliche Überprüfung und Anpassung der Gebührensätze erfolgen soll.

 

Eine Gebührenkalkulation für 2025 wurde durchgeführt (s. Anlage 2).

Die Gebühren werden 2026 in den Bescheiden veranlagt.

 

Neu in der Kalkulation sind die Rohrleitungszuschläge, die der Wasser- und Bodenverband „Uecker-Haffküste“ erhebt sowie die getrennte Veranlagung der Gebühren für die Beiträge der Schöpfwerks- und Deichunterhaltung.

Der differenzierte Gebührenmaßstab bei der Schöpfwerks- und Deichunterhaltung ist erforderlich, da die Deichkosten im Vergleich zu den Gesamtbeiträgen für Schöpfwerke und

Deiche nicht mehr unerheblich sind (31,41 %).

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eggesin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ in der vorliegenden Fassung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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