Drucksache Gemeinden - 25/204/14
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zum weiteren Betrieb eines Einsatzfahrzeuges der FF Grambin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Dirk Langner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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16.09.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Grambin beabsichtigt, im Jahr 2027 ein neues Einsatzfahrzeug LF 10 für die FF Grambin zu beschaffen. Diese Beschaffung wurde in der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde festgeschrieben und beschlossen.
Die Gemeinde Grambin prüft nunmehr die zukünftige Verwendung des vorhandenen TSF-W in der FF Grambin. Von Seiten des Fachamtes und der Freiwilligen Feuerwehr Grambin wird ein Weiterbetrieb des TSF-W empfohlen. Es kann als Einsatzfahrzeug für die Nachbarschaftshilfe, als Ausbildungsfahrzeug für die Jungendfeuerwehr und zum Aufbau einer zusätzlichen Wasserversorgung verwendet werden. Das Fahrzeug ist aktuell voll ausgerüstet und einsatzbereit. Die jährlichen Unterhaltungskosten sind auf Grund des guten technischen Zustandes überschaubar und belasten den Haushalt der Gemeinde nicht übermäßig.
Bei einem Weiterbetrieb sind für das neue LF 10 die Beschaffung der erforderlichen Funktechnik (1x Fahrzeugfunk, 6x Handfunk) sowie die Beschaffung von 4 Atemschutzgeräten im Haushalt 2027 einzuplanen. Die Beschaffungskosten liegen bei etwa 18.000€.
Sollte die Gemeinde einem Weiterbetrieb nicht zustimmen und einen Verkauf des TSF-W favorisieren, ist zwingend ein Feuerwehranhänger (TSA) für die Wasserversorgung über lange Wegestrecken zu beschaffen. Dieser ist für die Einhaltung der Schutzziele in der Gemeinde Grambin unerlässlich. Die Beschaffungskosten für diesen Anhänger liegen aktuell bei ca. 30.000€. Im Fall dieser Beschaffung würde die Gemeinde Grambin im Einsatz der Nachbarschaftshilfe ihren Eigenschutz aufgeben, da das LF 10 dann nicht mehr für die Dauer des Einsatz in der Gemeinde zur Verfügung steht.
