Informationsvorlage - 25/201/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 27.05.2025 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 01.07.2025 für das Jahr 2025 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.231.000 EUR genehmigt und die Genehmigung des Investitionskredites 2025 in Höhe von 697.700 EUR.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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