Drucksache Gemeinden - 25/199/14

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Satzung vom 12.08.2021 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt für 2026 als 4. Änderung zur Satzung vom 12.08.2021 den neuen Gebührensatz von 9,41 Euro je Gebühreneinheit und

 

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Zarow IV in Höhe von 143,81 Euro/ha

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Zarow V in Höhe von 54,37 Euro/ha

für Flächen im Einzugsgebiet der Schöpfwerke Polder 13 in Höhe von 64,08 Euro/ha sowie

für den Deich Zarow V eine Gebühr von 38,40 Euro/ha und

für den Deich Laufgraben 104,21 Euro/ha.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...