Drucksache Gemeinden - 25/248/17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Satzung vom 25.07.2019 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt für 2026 als 6. Änderung zur Satzung vom 25.07.2019 den neuen Gebührensatz

 

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von 8,70 Euro/GE,

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Landgraben in Höhe von 6,88 Euro/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerks Polder 10/11 in Höhe von 9,47 Euro/ha,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerks Polder 12 in Höhe von 15,67 Euro/ha und

für Flächen im Einzugsgebiet des Deiches Polder 10/11 in Höhe von 19,21 Euro/ha.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...