Drucksache Stadt Eggesin - 25/440/00
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Spielplatzes in der Waldstraße,
Wahl des Vergabeverfahrens, Ermächtigung der Bürgermeisterin und ihrer Stellvertreterin bzw. ihres Stellvertreters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Bürgermeister/in
- Bearbeiter:
- Frank Peters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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08.09.2025
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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11.09.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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25.09.2025
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Sachverhalt
Um die Attraktivität des Wohnumfeldes im Bereich des Wohngebietes am Karpiner Damm und der Waldstraße zu erhöhen, plant die Stadt dort einen Spielplatz zu errichten.
Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf ca. 20.000,00 EUR geschätzt.
Es besteht die Möglichkeit, gemäß Spielplatzförderrichtlinie des Landes M-V eine Zuwendung einzuwerben.
Die mögliche Fördersumme beträgt max. 12.500,00 Euro (Einordnung gemäß RUBIKON).
Als Vergabeverfahren für die Lieferung und das Aufstellen der Spielgeräte wird gemäß geltender Vergabegrundsätze ein freihändiges Bieterverfahren vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Errichtung des Spielplatzes gemäß Spielplatzförderrichtlinie zuwendungsfähig ist. Trifft dies zu, ist ein entsprechender Antrag zur Errichtung eines Spielplatzes zu stellen. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind in die Haushaltsplanung einzustellen.
Es soll ein freihändiges Bieterverfahren für die entsprechenden Leistungen zur Errichtung eines Spielplatzes durchgeführt werden.
Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, einen entsprechenden Förderantrag zu unterzeichnen.
