Drucksache Gemeinden - 25/285/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 09.05.2019 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt für 2026 als 6. Änderung zur Satzung vom 09.05.2019 den neuen Gebührensatz

 

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Uecker-Haffküste“ in Höhe von 7,89 Euro/GE,

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Landgraben“ in Höhe von 2,48 Euro/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Mönkebude in Höhe von 15,38 Euro/ha,

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Leopoldshagen in Höhe von 30,63 Euro/ha,

für den Deich Mönkebude in Höhe von 16,67 Euro/ha und

für den Deich Leopoldshagen in Höhe von 10,65 Euro/ha.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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