Drucksache Gemeinden - 25/285/20
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Mönkebude über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Uecker-Haffküste" und "Landgraben"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Diana Schlumm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mönkebude
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Entscheidung
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21.08.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt für 2026 als 6. Änderung zur Satzung vom 09.05.2019 den neuen Gebührensatz
für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Uecker-Haffküste“ in Höhe von 7,89 Euro/GE,
für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Landgraben“ in Höhe von 2,48 Euro/GE,
für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Mönkebude in Höhe von 15,38 Euro/ha,
für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Leopoldshagen in Höhe von 30,63 Euro/ha,
für den Deich Mönkebude in Höhe von 16,67 Euro/ha und
für den Deich Leopoldshagen in Höhe von 10,65 Euro/ha.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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136,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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221,3 kB
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