Drucksache Gemeinden - 25/279/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Mönkebuder Musikanten haben die nachfolgend Genannten Spenden eingezahlt.

 

Abwassertechnik Terrazzo Fertigteil GmbH Leopoldshagen

200,00 €

Autohaus Grimm, Torgelow

500,00 €

Mele Energietechnik GmbH, Torgelow

300,00 €

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich des diesjährigen Strand- und Hafenfestes sind von den nachfolgend genannten Personen und Firmen Spenden eingegangen bzw. wurden Sponsoringverträge abgeschlossen.

 

Sparkasse Uecker-Randow, Pasewalk

200,00 €

MS Rohrbau GmbH, Mönkebude

100,00 €

Kai Firneisen, Mönkebude

150,00 €

Dr. Judith Karbe, Mönkebude

100,00 €

Margit Kösling, Mönkebude

100,00 €

Kiosk Strandoase, D. Pohl, Ueckermünde

200,00 €

Lünse Ing.-Büro GmbH, Ueckermünde

100,00 €

Bauservice Karlikowski, Mönkebude

100,00 €

Baugeschäft Bade GmbH, Mönkebude

250,00 €

Brigitte Zirzow, Mönkebude

200,00 €

Dr. Uwe Großmann, Mönkebude

100,00 €

mele Energietechnik GmbH, Torgelow

800,00 €

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Spenden und Sponsoringleistungen in Höhe von insgesamt 3.400,00 € von den o. g. Spendern anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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