Drucksache Gemeinden - 25/160/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 11.06.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt für 2026 als 5. Änderung zur Satzung vom 11.06.2020 den neuen Gebührensatz von 5,78 Euro je Gebühreneinheit und

 

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Warsin in Höhe von 9,03 Euro/ha sowie 

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Rieth Stiege in Höhe von 5,29 Euro/ha.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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