Drucksache Gemeinden - 25/264/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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22.07.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die nachfolgend Genannten haben für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Strandfestes Spenden eingezahlt bzw. Sponsoringverträge mit der Gemeinde abgeschlossen.
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Sparkasse Uecker-Randow, Pasewalk |
500,00 € |
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Elektroinstallation Jan Petrak, Eggesin |
200,00 € |
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, die Sponsoringleistungen und Spenden von den oben Genannten zur Mitfinanzierung eines kulturellen Beitrages anlässlich des Strandfestes in Höhe von insgesamt 700,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.
