Drucksache Gemeinden - 25/264/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die nachfolgend Genannten haben für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Strandfestes Spenden eingezahlt bzw. Sponsoringverträge mit der Gemeinde abgeschlossen.

 

 

Sparkasse Uecker-Randow, Pasewalk

500,00 €

Elektroinstallation Jan Petrak, Eggesin

200,00 €

 

 

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, die Sponsoringleistungen und Spenden von den oben Genannten zur Mitfinanzierung eines kulturellen Beitrages anlässlich des Strandfestes in Höhe von insgesamt 700,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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