Informationsvorlage - 25/139/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 24.04.2025 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtbehörde wurde mit Schreiben vom 06.06.2025 für das Jahr 2025

ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 800.000 € genehmigt.

 

Es wurde ein Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2025 in Höhe von 267.500 € genehmigt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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