Informationsvorlage - 25/242/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Liepgarten wurde am 30.04.2025 öffentlich bekannt gemacht.

 

Es wurde eine Haushaltssperre für die laufenden Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 5 % des Haushaltes 2025 erlassen.

 

Ausgenommen sind:

Personalaufwendungen/-auszahlungen

Produkte 61.10.10.00 – Steuern, allg Zuweisungen und Umlagen

     61.20.10.00 – Sonstige allg. Finanzwirtschaft

 

Grund für die Sperre ist, dass der Haushaltsausgleich der Gemeinde Liepgarten nicht gegeben ist. Mit dem Erlass der Haushaltssperre sollen die geplanten Fehlbeträge reduziert werden. Dadurch wird zur Haushaltskonsolidierung beigetragen.

 

Gemäß § 51 Abs.3 KV M-V wird die Gemeindevertretung darüber informiert.

Die Haushaltssperre tritt ab dem 18.06.2025 in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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