Drucksache Gemeinden - 20/029/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungs-
programms Vorpommern
5. Beteiligung zu raumbedeutsamen Abwägungser-
gebnissen gemäß Entwurf 2020 der zweiten Änderung
des regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ahlbeck
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Entscheidung
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10.09.2020
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Sachverhalt
Die Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes Vorpommern hat
beschlossen, im Rahmen der zweiten Änderung des regionalen Raumentwicklungs-
programms Vorpommern eine Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen
für die Nutzung der Windenergie vorzunehmen.
Die überarbeiteten Entwürfe der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwick-lungsprogramms Vorpommern und des Umweltberichts wurden von der Verbands-
versammlung am 16. Juni 2020 beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, für raumbedeutsame Abwägungsergebnisse eine 5. Beteiligung durchzuführen. Diese
5. Beteiligung bezieht sich ausschließlich auf die 19 Eignungsgebiete, an denen
raumbedeutsame Flächenveränderungen im Ergebnis des 4. Beteiligungsverfahrens vorgenommen wurden sowie auf die Begründung der einzelnen Kriterien für die Aus-
weisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen.
In der Zeit vom 04. August bis zum 03. September 2020 findet nunmehr die 5. Betei-
ligung der Öffentlichkeit statt. Die in diesem Beteiligungsprozess eingehenden Stel-
lungnahmen werden wiederum ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der
endgültige Entwurf der Zweiten Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern erstellt. Nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des
Regionalen Planungsverbandes Vorpommern soll die Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms zur Rechtsetzung bei der Landesregierung eingereicht
werden. Für das Gebiet des Amtes „Am Stettiner Haff“ bzw. der Stadt Eggesin ist
lediglich das Windeignungsgebiet 34/2015 Lübs/Friedländer Große Wiese von Be-
deutung. Dieses Gebiet befindet sich in territorialer Zuständigkeit der Gemeinde
Lübs. Andere Gemeinden unseres Amtsgebietes sind territorial nicht betroffen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,9 MB
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