Drucksache Gemeinden - 25/155/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Kinder- und Strandfestes 2025 haben die nachfolgend Genannten Spenden eingezahlt bzw. Sponsoringverträge abgeschlossen.

 

Wohnungsgenossenschaft, Ueckermünde

100,00 €

Dr. Kirsten Cox, Ueckermünde

500,00 €

Gärtnerei Rollik, Ueckermünde

100,00 €

Sparkasse Uecker-Randow, Pasewalk

300,00 €

Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft

300,00 €

Leane Michaelis-Zander, Luckow

100,00 €

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt, die Spenden und Sponsoringleistungen in Höhe von insgesamt 1.400,00 € von den oben genannten Spendern und Sponsoren anzunehmen und entsprechend der Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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