Drucksache Gemeinden - 25/261/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Altwarp und der E.DIS (Altkonzessionär) für die Sparte Strom endet zum 01.01.2029.
Gemäß § 46 a EnWG hat die Gemeinde 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessions-vertrages einen Anspruch auf technische und wirtschaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe). Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Gem.§ 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung).
Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde zu bekunden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt:


1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der Stromkonzession

    der Gemeinde Altwarp gem. § 46 EnWG durchzuführen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit E.DIS

    (Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten gem. § 46 a EnWG abzuschließen (Anlage

     Vertraulichkeitsvereinbarung Gemeinde).
3. Die Gemeindevertretung beschließt, das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages

    zum 01.01.2029 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben (Anlage

    Bekanntmachung).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der

    Bekanntmachung zu informieren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

  x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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