Drucksache Gemeinden - 25/261/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung eines Konzessionsverfahrens gem. § 46 EnWG zur
Neukonzessionierung des Stromversorgungsnetzes in der
Gemeinde Altwarp (Konzessionsverfahren)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Andy Seidel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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17.06.2025
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Sachverhalt
Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Altwarp und der E.DIS (Altkonzessionär) für die Sparte Strom endet zum 01.01.2029.
Gemäß § 46 a EnWG hat die Gemeinde 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessions-vertrages einen Anspruch auf technische und wirtschaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe). Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Gem.§ 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung).
Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde zu bekunden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der Stromkonzession
der Gemeinde Altwarp gem. § 46 EnWG durchzuführen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit E.DIS
(Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten gem. § 46 a EnWG abzuschließen (Anlage
Vertraulichkeitsvereinbarung Gemeinde).
3. Die Gemeindevertretung beschließt, das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages
zum 01.01.2029 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben (Anlage
Bekanntmachung).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der
Bekanntmachung zu informieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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416,7 kB
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