Drucksache Gemeinden - 25/259/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Altwarp hat mit den nachfolgend Genannten für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Strandfest Sponsoringverträge abgeschlossen.

 

Haff-Trans GmbH, Ueckermünde

100,00 €

REMONDIS GmbH, Ueckermünde

500,00 €

Haff Vermessung GmbH, Jatznick

300,00 €

Adler Apotheke, Ueckermünde

100,00 €

Pflegedienst Stügerhöff GmbH, Eggesin

300,00 €

Gregors Fischgaststätte, Altwarp

200,00 €

HRG, Eggesin

150,00 €

Taxibetrieb Rickmann, Altwarp

200,00 €

Autohaus R. Aßmann GmbH, Eggesin

200,00 €

Göths Hochbau GmbH, Torgelow

100,00 €

Garten- und Landschaftsbau GmbH, R. Thestorf, Eggesin

150,00 €

Altwarp Grund GmbH, Zossen

500,00 €

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, die Sponsoringleistungen von den oben Genannten

zur Mitfinanzierung eines kulturellen Beitrages anlässlich des Strandfestes in Höhe von insgesamt

2.800,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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