Drucksache Gemeinden - 25/145/16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Grundstücksgesellschaft mbH, Gelbensande, hat zur Gestaltung des Kindertages eine Spende in Höhe von 700,00 € eingezahlt.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt, die Spende in Höhe von 700,00 € von der Grundstücksgesellschaft mbH, Gelbensande, anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...