Drucksache Gemeinden - 20/007/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2020/2021 der Gemeinde Lübs mit den vorgeschriebenen Anlagen gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Gemeindevertretung Lübs
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lübs
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Entscheidung
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25.02.2020
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Sachverhalt
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs.3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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