Drucksache Amt - 25/128/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Amtszeit der Schiedsperson sowie der stellv. Schiedsperson des Amtes „Am Stettiner Haff“ endet zum 29.06.2025 bzw. 26.08.2025.

 

Gem. § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes werden die Schiedsperson und die stellv. Schiedsperson vom Amtsausschuss für 5 Jahre gewählt.

Nach erfolgter Ausschreibung haben 3 Bewerber ihr Interesse bekundet, das Amt als Schiedsperson wahrnehmen zu wollen.

 

 1. Frau Eleonore Kunzmann

 2. Frau Petra Bernheiden

 3. Herr Gerrit van Doorn

 

Unter den Bewerbern sind ebenfalls die bisherige Schiedsperson und 1. stellv. Schiedsperson.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes "Am Stettiner Haff" wählt

 

 ……………………….. zur Schiedsperson

 

 ……………………….. zur stellv. Schiedsperson

 

der Schiedstelle des Amtes "Am Stettiner Haff".

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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