Drucksache Gemeinden - 25/270/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Fa. Bade-Bau aus Mönkebude feiert in diesem Jahre ihr 35. Betriebsjubiläum. Die Gratulanten

wurden gebeten, zum Betriebsjubiläum von der Überreichung von Blumen und Präsenten Abstand zu nehmen und stattdessen der Jugendfeuerwehr Mönkebude eine kleine Spende zukommen zu lassen.

 

Nachfolgend genannte Firmen haben für die Jugendfeuerwehr Mönkebude gespendet.

 

 

Gebäudereinigung Siewert GmbH, Torgelow

100,00 €

Dachdecker Hardy Krüger, Torgelow

100,00 €

Glaserei Hiersche, Pasewalk

         150,00 €

bsb Bau Malchin GmbH, Malchin

           50,00 €

Hüneke Neubrandenburger GmbH

350,00 €

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Spenden in Höhe von insgesamt 750,00 € von den o. g. Firmen anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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