Informationsvorlage - 25/146/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 11.02.2025 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

Durch die Rechtsaufsichtbehörde wurde mit Schreiben vom 14.04.2025 für das Jahr 2025 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.500.000 € genehmigt.

Es wurde ein Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2025 wurde in Höhe von 209.100 € genehmigt.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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