Drucksache Gemeinden - 25/137/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für den Neubau und die Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses hat die Gemeinde von der

Spedition Mittag & Söhne GmbH & Co. KG, Demmin, eine Spende in Höhe von 100,00 € und

von diversen Einzahlern eine Spende in Höhe von 765,45 € erhalten.

 

Ebenso haben diverse Spender 150,00 € für die Anschaffung eines Beamers und einer Leinwand für die Jugendfeuerwehr eingezahlt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt, die Spenden in Höhe von insgesamt 1.015,45 EUR anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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