Drucksache Gemeinden - 25/137/16
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Leopoldshagen
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Entscheidung
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29.04.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für den Neubau und die Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses hat die Gemeinde von der
Spedition Mittag & Söhne GmbH & Co. KG, Demmin, eine Spende in Höhe von 100,00 € und
von diversen Einzahlern eine Spende in Höhe von 765,45 € erhalten.
Ebenso haben diverse Spender 150,00 € für die Anschaffung eines Beamers und einer Leinwand für die Jugendfeuerwehr eingezahlt.
