Drucksache Stadt Eggesin - 25/407/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Meck-lenburg-Vorpommern bestellt die Stadtvertretung in Städten mit weniger als 10.000 Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte. 

 

Die Stelle wurde im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes „Am Stettiner Haff“ und auf der

Internetseite der Stadt Eggesin ausgeschrieben. Frau Michelle Brückner zeigt Interesse

an der Ausübung der Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte und hat sich für diese Stelle beworben. Frau Brückner ist Angestellte der Stadt Eggesin und in der Stadtkasse tätig.

 

Gem. § 11 (9) der Hauptsatzung der Stadt Eggesin erhält die Gleichstellungsbeauftragte eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 130,00 € pro Monat.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, Frau Michelle Brückner zur Gleichstellungsbeauf-tragten der Stadt Eggesin zu bestellen sowie die Abbestellung der bisherigen Gleichstel- lungsbeauftragen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

11.10.10.00

50190000

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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