Drucksache Stadt Eggesin - 25/404/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zu der am 12.12.2024 von der Stadtvertretung beschlossenen Neufassung der Hauptsatzung hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald im kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahren Rechtsverstöße geltend gemacht (sh. Anlage 2). Konkret: Zum Ersten ist die Bestimmung eines automatischen Zeitablaufes der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten nicht zulässig. Zweitens ist die Gewährung von Sitzungsgeld für die Gleichstellungsbeauftragte nicht zulässig.

Mit dem vorliegenden 2. überarbeiteten Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung wird den Rechtsverletzungen abgeholfen. Die monierten Regelungen wurden gestrichen.

Die im Weiteren von der Rechtsaufsichtsbehörde zur Beachtung gegebenen Hinweise werden größtenteils berücksichtigt, d. h. sind im Entwurf eingearbeitet bzw. ergänzt.

  • Anmerkung zum Hinweis bzgl. des Widerspruchs in den Formulierungen zu Personalentscheidungen (§ 5 Abs. 4 und § 7 Abs. 4):

Entgegen der vorhergehenden Rechtslage verweist die im vergangenen Jahr novellierte Kommunalverfassung Personalentscheidungen nun in die ausschließliche Zuständigkeit des Bürgermeisters, mit nur einer Abweichung für ihm unmittelbar nachgeordnete leitende Bedienstete. Für diese erfolgt die Ausübung nur im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung, soweit sie dies nicht auf den Hauptausschuss übertragen hat (was für Eggesin erfolgt ist). Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Amt „Am Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin von 01/2022 (örV) liegen bzgl. der Personalentscheidungen dagegen noch die früheren abweichenden kommunalverfassungsrechtlichen Vorgaben zugrunde. Insofern lassen sich die Vorgaben des örV heute nicht mehr 1:1 in der Hauptsatzung widerspiegeln.

 

  • Anmerkung zum Hinweis bzgl. Beiräte (§ 11):

Auf eine entsprechende Satzung wird nun nicht mehr verzichtet. In dieser soll dann u. a. die kommunalaufsichtlich angesprochene erforderliche Konkretisierung hinsichtlich der Besetzung des Beirats erfolgen.

Der vorliegende Entwurf berücksichtigt ebenfalls das Ergebnis der Beratung durch die Stadtvertretung am 12.12.2024 (Zulässigkeit weiterer Beiräte; Namensberichtigung eines Beiratsmitglieds).

Die aus dem Vorstehenden resultierenden Änderungen sind in diesem 2. überarbeiteten Entwurf blau hinterlegt.

 

Im Übrigen gelten die weiteren Sachverhaltsaussagen der Beschlussvorlage vom 12.12.2024 grundsätzlich fort. Auf diese wird verwiesen. Dieser (unveränderte) Stand ist im Satzungsentwurf gelb hinterlegt.

Die Mehrkosten minimieren sich infolge des Wegfalls des Sitzungsgeldes für die Gleichstellungsbeauftragte.

 

Nach der Beschlussfassung schließt sich erneut das Anzeigeverfahren gem. § 5 Abs. 2 KV M-V mit dem 2-monatigen Äußerungsvorbehalt der Kommunalaufsicht an. Die Satzung darf erst nach Fristablauf oder vorheriger positiver Äußerung der Rechtsaufsichtsbehörde ausgefertigt und in Kraft gesetzt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Beschluss der Stadtvertretung Eggesin vom 12.12.2024 zu Beschlussvorlage 24/376/00 wird hiermit aufgehoben. Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Eggesin in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

X

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

11.10.40.00 11.10.40.00 25.20.10.10

5011 0000 5013 0000 5019 0000

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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