Drucksache Gemeinden - 25/135/19
Grunddaten
- Betreff:
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Neubau Feuerwehrgerätehaus
hier: Ausschreibung Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzfachbeitrag
und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Meiersberg
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Entscheidung
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24.04.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde ist angehalten, die baulichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrhaus zu schaffen, dass den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Entsprechende Auflagen wurden durch die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse erteilt.
Die Gemeinde beabsichtigt, vorbehaltlich der Ergebnisse der vom Landkreis Vorpommern-Greifswald zu prüfenden Brandschutzbedarfsplanung, die Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen. Es ist vorgesehen ein Feuerwehrgerätehaus gemäß der Bedarfsplanung mit den entsprechenden Stellplätzen und Technikräumen, einem Sozialteil zu errichten sowie die erforderlichen Außenanlagen zu schaffen.
Für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses an der Fläche an der Dorfstraße (Fläche ca. 2.450 m², Flurstück 112 der Flur 1 der Gemarkung Meiersberg) nördlich der Hausnummer Dorfstraße 39 a wurde am 20.11.2024 eine Bauvoranfrage, die mit Schreiben vom 26.03.2025 positiv beschieden wurde. Im Rahmen des Vorbescheides wurde aus naturschutzrechtlicher Sicht darauf hingewiesen, dass für das Vorhaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine positive Stellungnahme in Aussicht gestellt werden kann. Im Bauantragsverfahren ist eine Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 Naturschutzausführungsgesetz NatSchAG M-V erforderlich, diese wird in Aussicht gestellt.
Hinsichtlich der Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft müssen dem Bauantrag Unterlagen zur Beurteilung des Eingriffs einschließlich der Angaben zu Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und deren tatsächlicher Verfügbarkeit beigefügt werden.
Für die Beantragung der Genehmigung ist es notwendig, die Erarbeitung der Unterlagen für die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und den Artenschutzfachbeitrag sowie entsprechend erforderlicher Anträge auszuschreiben.
Für den Erwerb der betreffenden Fläche liegt der Gemeindevertretung eine entsprechende Beschlussvorlage vor.
Es wird empfohlen, nach Zustimmung zum Erwerb der Fläche und der Genehmigung der Haushaltsplanung, die Erarbeitung der erforderlichen naturschutzrelevanten Unterlagen auszuschreiben.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt gemäß dargestelltem Sachverhalt, die Erarbeitung für die Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung, den Artenschutzfachbeitrag sowie entsprechender Anträge auszuschreiben. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Zustimmung zum Erwerb hinsichtlich der Fläche von 2.450 m² des Flurstücks 112 der Flur 1 der Gemarkung Meiersberg und die Genehmigung der Haushaltsplanung.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und den Artenschutzfachbeitrag zu unterzeichnen.
