Drucksache Gemeinden - 25/164/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Der Dorfverein Rieth am See e. V. hat der Gemeinde eine Sachspende im Wert von 1.475,60 €

(5 Parkbänke für die Ortsverschönerung) übergeben.

 

Für die Freiwillige Feuerwehr Rieth hat Frau Sylvia Hennig (Dorfverein Rieth am See e. V.) eine Spende in Höhe von 517,74 € eingezahlt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die Sachspende im Wert von 1.475,60 € vom Dorfverein Rieth am See e. V. sowie die Spende von Frau Sylvia Hennig in Höhe von 517, 74 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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