Drucksache Gemeinden - 25/185/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Grambin beabsichtigt die Erstellung eines Gemeindewappens.

Für die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen ist gemäß Verwaltungsvorschrift das Innenministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zuständig.

Hierzu ist die der Anlage beigefügte Verwaltungsvorschrift zu beachten.

Unter anderem wird den Gemeinden empfohlen sich bereits vor der Erstellung eines Wappens mit dem Landesarchiv in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen.

Ein erstes Kostenangebot für die Erstellung des Wappenentwurfes beläuft sich auf ca, 700 €.

Im Laufe des Verfahrens können weitere Kosten entstehen, die aktuell noch nicht beziffert werden können.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Erstellung eines Gemeindewappens.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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