Drucksache Gemeinden - 25/151/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren 2. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Vogelsang-Warsin
hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz der Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Vorberatung
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25.03.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Entscheidung
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15.04.2025
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 30.07.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Vogelsang-Warsin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 28.08.2024 – 30.09.2024 statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die abgegebenen Hinweise und Anregungen wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vogelsang-Warsin beschließt:
- Der Planentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vogelsang-Warsin wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2024 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vogelsang-Warsin mit der Begründung und dem Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 auf der Homepage des Amtes „Am Stettiner Haff“ und über das Bau- und Planungsportal M-V einzustellen.
Zusätzlich sind die Unterlagen öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind im Internet einzustellen, über das Bau- und Planungsportal zugänglich zu machen und ortsüblich bekannt zu machen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegefrist elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf erneut einzuholen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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359,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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