Drucksache Gemeinden - 25/183/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwehrgerätehaus
hier: Ermächtigung der Bürgermeisterin zur Vergabe von Bauleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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27.03.2025
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Sachverhalt
Am 13.06.2023 wurde der Beschluss für Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Grambin gefasst und die Verwaltung beauftragt, ein Vergabeverfahren der Planungsleistungen durchzuführen.
Durch die Verwaltung wurden entsprechende Fördermittelanträge und der Bauantrag gestellt.
Für die Förderung des Brandschutzwesens (Brandschutz-Förderrichtlinie BrSchFöRL M-V) vom 27.06.2017 und Richtlinie zur Förderung Brandschutz im Landkreis V-G vom 17.05.2021 liegt mit Schreiben vom 18.01.2024 eine Stellungnahme vor. Eine Absichtserklärung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung für eine Sonderbedarfszuweisung (SBZ) erhielt die Gemeinde mit Schreiben vom 17.04.2024.
Nach Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde ist in der 12. KW mit der Baugenehmigung zu rechnen.
Sobald die Baugenehmigung vorliegt, werden für die beantragten Förderungen Anträge auf einen vorzeitigen Vorhabenbeginn gestellt.
Für die losweise Ausschreibung der Bauleistungen und der vorbereitenden Maßnahmen für das Herrichten des Grundstücks ist die Einleitung eines Vergabeverfahrens in Form einer öffentlichen Ausschreibung erforderlich. Die geschätzten Baukosten einschließlich Planung betragen ca. 1.860.000,00 €.
Nicht immer ist es möglich nach Auswertung der Angebote eine Gemeindevertretersitzung zeitnah einzuberufen, um die Beschlüsse für die Auftragsvergabe zu fassen. Aus Zeitgründen wird deshalb vorgeschlagen, die Bürgermeisterin und ihren Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge für die Bauleistungen in Abstimmung mit der Verwaltung an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
Beschlussvorschlag
Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt, nach Vorliegen der Baugenehmigung, der Zuwendungsbescheide bzw. der Zustimmung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung und des Landkreises Vorpommern-Greifswald zum vorzeitigen Vorhabenbeginn, die Aufträge für die ausgeschriebenen Leistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses gemäß der Ausschreibung an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen. Die Gemeindevertreter werden über die Auftragsvergabe informiert.
