Informationsvorlage - 25/261/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die durch die Gemeindevertretung am 12.11.2024 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 19.02.2025 für das Jahr 2025 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.920.000 EUR genehmigt.

 

Es wurde ein Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2025 beantragt. Der Investitionskredit wurde in Höhe von 259.200 EUR genehmigt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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