Drucksache Gemeinden - 20/033/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Frau Katja Kaps hat am 03.03.2020 durch schriftliche, unwiderrufliche Erklärung auf

ihr Mandat als Bürgermeisterin der Gemeinde Liepgarten gem. § 23 Abs. 3 Satz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern verzichtet.

Die Wahlleitung stellt gem. § 45 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V

die Notwendigkeit einer Neuwahl gem. § 44 Abs. 10 des Landes- und Kommunal-

wahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern fest.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte durch Aushang am 09.03.2020. Der Tag der

Wahl wird gem. § 45 Abs. 2 LKWG M-V von der Gemeindevertretung bestimmt, jedoch

muss die Wahl spätestens vier Monate nach Feststellung der Notwendigkeit erfolgen.

Auf Grund der Corona-Pandemie konnte die Frist von 4 Monaten nicht eingehalten

werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten bestimmt den 29.11.2020 als Wahltag für die

Neuwahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde

Liepgarten sowie den 13.12.2020 als Termin für eine evtl. Stichwahl.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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