Drucksache Amt - 25/121/11

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Im Rahmen der Nachkalkulation der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes "Am Stettiner Haff" wurde festgestellt, dass sowohl im Amt "Am Stettiner Haff" als auch in der Stadt Eggesin die gleichen Gebührentatbestände erfasst sind.

Als geschäftsführende Gemeinde des Amtes "Am Stettiner Haff" werden alle Gebühren auch von dieser dem Gebührenschuldner berechnet.

Eine separate Satzung für das Amt "Am Stettiner Haff" ist hierbei nicht erforderlich.

Die Amtsverwaltung schlägt vor, fortan nach einer Verwaltungsgebührensatzung zu arbeiten.

Die Stadt Eggesin hat mit Beschluss 24/366/00 vom 12.12.2024 die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.

 

Mit der Drucksache 24/112/11 hat der Amtsausschuss am 02.12.2024 der Aufhebung der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes „ Am Stettiner Haff“ zugestimmt.

Nunmehr kann die Aufhebung der Satzung durch Beschluss einer Aufhebungssatzung erfolgen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt die Satzung über die Aufhebung der Satzung des Amtes „Am Stettiner Haff“ über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...