Drucksache Gemeinden - 25/130/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung Meiersberg vom 16.10.2024 zu Beschlussvorlage 24/115/19 und neuerliche Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Sabine Grap
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Meiersberg
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Entscheidung
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26.02.2025
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Sachverhalt
Zu der am 16.10.2024 von der Gemeindevertretung beschlossenen Neufassung der Hauptsatzung hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald im kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahren einen Rechtsverstoß geltend gemacht (sh. Anlage 2). Konkret: Die Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Hauptausschuss ist nicht zulässig.
Mit dem vorliegenden überarbeiteten Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung wird der Rechtsverletzung abgeholfen. Es wird die vorherige Satzungsregelung, d. h. Hauptausschuss ohne sachkundige Einwohner, beibehalten.
Die im Weiteren von der Rechtsaufsichtsbehörde gegebenen Hinweise werden ebenfalls berücksichtigt, d. h. sind im Entwurf eingearbeitet bzw. ergänzt. Diese Ergänzungen bleiben ohne rechtliche Auswirkungen. In Hinblick auf die gesetzlich mögliche Bestimmung stellvertretender Ausschussmitglieder wird somit die gegenwärtige gemeindliche Praxis beibehalten, d. h. es erfolgt keine Bestimmung stellvertretender Mitglieder.
Mit dem 16.10.2024 beschloss die Gemeindevertretung ebenfalls, dass die neugefasste Hauptsatzung ab dem 01.01.2025 gelten soll. Dieser Zeitpunkt wurde für die Geltung der erhöhten Aufwandsentschädigungen im vorliegenden Entwurf aufgegriffen.
Die aus dem Vorstehenden resultierenden Änderungen sind im überarbeiteten Satzungsentwurf blau hinterlegt.
Im Übrigen gelten die weiteren Sachverhaltsaussagen der Beschlussvorlage vom 16.10.2024 fort. Auf diese wird verwiesen. Dieser unveränderte Stand ist im Satzungsentwurf gelb hinterlegt.
Nach der Beschlussfassung schließt sich erneut das Anzeigeverfahren gem. § 5 Abs. 2 KV M-V mit dem 2-monatigen Äußerungsvorbehalt der Kommunalaufsicht an. Die Satzung darf erst nach Fristablauf oder vorheriger positiver Äußerung der Rechtsaufsichtsbehörde ausgefertigt und in Kraft gesetzt werden.
Beschlussvorschlag
Der Beschluss der Gemeindevertretung Meiersberg vom 16.10.2024 zu Beschlussvorlage 24/115/19 wird hiermit aufgehoben. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Meiersberg beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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523,2 kB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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