Drucksache Gemeinden - 25/127/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2014) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich der 275 Jahrfeier haben nachfolgend Genannte Spenden eingezahlt bzw. einen Sponsoringvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen. 

 

Gunther Baumung, Meiersberg

100,00 €

Minigolf am Haffbad, Christine Die, Meiersberg

100,00 €

Knut und Ingrid Hollenbach, Meiersberg

100,00 €

Volker Grahl, Meiersberg

100,00 €

Andrea Siepert-Fichtner, Berlin

100,00 €

Minigolf am Haffbad, Christine Die, Meiersberg

100,00 €

 

Für die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Freiwillige Feuerwehr haben n. g. Spender

finanzielle Mittel eingezahlt.

 

Adele Gierke, Meiersberg

100,00 €

Christian Schöne u. Renate Stollhoff, Meiersberg

100,00 €

Andrea Siepert-Fichtner, Berlin

100,00 €

Landeszentralkasse Meckenburg-Vorpommern

100,00 €

 

Herr Nick Gerling, wohnh. in 17373 Ueckermünde, Giulio-Perotti-Str. 4, hat für einen kulturellen Beitrag zum Weihnachtsmarkt 2024 der Gemeinde Meiersberg 100,00 € gespendet.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt die Spenden in Höhe von insgesamt 1.100,00 € von den oben Genannten anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...