Drucksache Gemeinden - 25/136/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur Mitfinanzierung für bewegungsfreudige Aktivitäten in den Pausen spendete der Bürgerverein

Rotary – Freunde Ueckermünder Heide e. V. für die Kleine Grundschule auf dem Lande Leopoldshaben 200,00 €.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die Spende in Höhe von 200,00 € vom Bürger- verein Rotary – Freunde Ueckermünder Heide e. V. anzunehmen und entsprechend des Sachver- haltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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