Drucksache Gemeinden - 25/142/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lübs wählte am 01.02.2025 den Kameraden Markus Gröschl zum Gemeindewehrführer. Gem. § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren in M-V (Brandschutzgesetz M-V) wird die Gemeindewehrführung für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt und nach Zustimmung der Gemeindevertretung Lübs zu Ehrenbeamten ernannt. Da es hier um eine Wiederwahl handelt, entfällt eine erneute Ernennung zum Ehrenbeamten.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die GV Lübs bestätigt die Wahl des Gemeindewehrführers der FF Lübs.

.

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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