Drucksache Gemeinden - 25/135/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den bisherigen Schuljahren wurden pro Schüler ein Elterngrenzbetrag in Höhe von 30,00 € erhoben. Dieser Betrag konnte in drei Fälligkeiten von jeweils 10,00 € beglichen werden.

 

Gemäß §54 Schulgesetz MV i.V.m der Grenzbetragsverordnung in der aktuellsten Fassung können pro Schüler 30,68 € erhoben werden.

Diese Erhöhung soll zum neuen Schuljahr 2025/2026 umgesetzt werden.

Weiterhin sollen zum neuen Schuljahr 2025/2026 die Fälligkeiten von Drei auf eine Gesamtfälligkeit geändert werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt ab dem Schuljahr 2025/2026 die Erhöhung des Elterngrenzbetrags auf 30,68 € und die Änderung von drei Fälligkeiten auf eine Gesamtfälligkeit.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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