Drucksache Gemeinden - 25/137/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Lübs
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Entscheidung
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14.01.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2014) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Nachfolgend Genannte haben beim regelmäßig stattfindenden Mühlenfreitag für die Motormühle Spenden eingezahlt.
Diverse Spender 115,27 €
ENERTRAG AG 500,00 €
Diverse Spender 506,32 €
Diverse Spender 1.000,00 €
Diverse Spender 508,00 €
