Drucksache Gemeinden - 25/137/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2014) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Nachfolgend Genannte haben beim regelmäßig stattfindenden Mühlenfreitag für die Motormühle Spenden eingezahlt.

 

Diverse Spender 115,27 €

ENERTRAG AG 500,00 €

Diverse Spender 506,32 €

Diverse Spender     1.000,00 € 

Diverse Spender 508,00 €

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Spenden in Höhe von insgesamt 2.629,59 € von diversen Spendern anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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