Drucksache Gemeinden - 24/256/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Weihnachtsmarktes 2024 hat die Gemeinde mit

den nachfolgend Genannten Sposoringverträge abgeschlossen:

 

Harald Winter, Mönkebude

200,00 €

RA Björn Wrase, Mönkebude

150,00 €

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Sponsoringleistungen von insgesamt

350,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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